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Wirtschaftsrecht
Bedingt durch die wirtschaftliche Lage in den letzten Jahren ist vorallem die Anzahl der Firmeninsolvenzen drastisch angestiegen. Durch die Neufassung der Bestimmungen der Insolvenzordnung (IO) bestehen neben dem klassischen Konkurs mit dem Sanierungsverfahren mit oder ohne Eigenverwaltung, mehr als brauchbare Instrumentarien, um nach sorgfältiger betriebswirtschaftlicher und juristischer Vorbereitung das Sanierungsverfahren als Chance zu nutzen den nachhaltigen Bestand des Unternehmens zu sichern. Unsere Kanzlei hat schon unzählige Konkurs- und Sanierungsverfahren als vom Gericht bestellter Masse- bzw. Sanierungsverwalter abgewickelt. Wir stehen unseren Mandanten aber auch als Schuldnervertreter zur Seite, um die bestmögliche Vorgehensweise in einer derartigen Situation mit dem Unternehmer zu besprechen und diese umfangreich zu beraten.
Wir prüfen gemeinsam mit den Steuerberatern unserer Mandanten die betriebswirtschaftlichen Parameter des Unternehmens und beurteilen anschließend ob Handlungsbedarf besteht. Wir führen für unsere Mandanten die Verhandlungen mit den Gläubigern bzw. den Gläubigervertretern und Gläubigerschutzverbänden und erarbeiten mit unseren Mandanten den besten Weg aus dieser wirtschaftlichen Situation.
SUPPAN/BERGER Rechtsanwälte