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Erb-, Ehe- und Familienrecht
- Gibt es unter den Erben keine Streitigkeiten, so bieten wir mit dem Verlassenschaftsverfahren im „Eingabeweg“ eine rasche Möglichkeit das Verlassenschaftsverfahren abzuwickeln und die ehestmögliche Einantwortung. Wir stehen unseren Mandanten aber auch bei der Errichtung von Testamenten zur Verfügung und besteht auch die Möglichkeit, das Testament anschließend im Testamentsregister registrieren zu lassen.
Leider kommt es aber immer wieder vor, dass sich die Erben nicht einig sind und kommt es zu sogenannten Anfechtungen bzw. Pflichtteilsergänzungsklagen und stehen wir unseren Mandanten bei allen erbrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht aber auch im Vorfeld bei dem Gerichtskommissär zur Seite. Durch die langjährige Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet gelingt es uns aber immer wieder wirtschaftliche Lösungen anzubieten, die von allen Erben akzeptiert werden und somit kein Gerichtsverfahren mehr notwendig ist.
- Solange eine Ehe funktioniert, ist meistens alles wunderschön und gibt es auch selten Probleme, die die Beratung eines Anwalts erforderlich machen. Sind die Unstimmigkeiten aber unüberwindbar, so ist eine Scheidung meinst unausweichlich.
Unser Ziel ist es bestmöglich, sowohl bei einer einvernehmlichen Scheidung, als auch bei strittiger Scheidung zu beraten. Wir bemühen uns aber die Scheidung schonend für Sie und Ihre Kinder und ohne finanziell und psychisch zermürbende Auseinandersetzungen abzuwickeln.
Ebenfalls beraten wir Sie in Unterhalts- und Obsorgeverfahren, berechnen die konkreten Unterhaltsansprüche und können durch Beiziehung von externen Liegenschaftssachverständigen die Höhe Ihrer Ansprüche in einem Aufteilungsverfahren abklären. Ziel bei Streitigkeiten im Familienverband sollte daher immer eine rasche und schonende Abwicklung sein, ohne dass Kinder unnötiger psychischer Belastung ausgesetzt werden.
SUPPAN/BERGER Rechtsanwälte