KANZLEI
Unsere Kanzlei ist bereits seit Jahrzehnten in St. Veit an der Glan ansässig. Dr. Ulrich Suppan übernahm im Jahr 1995 die Alleinverantwortung und ist es ihm gelungen den erfolgreichen Kurs durch umfassende Klientenbetreuung fortzusetzen. Seit 2010 besteht eine Kanzleipartnerschaft zwischen Dr. Ulrich Suppan und seinem Sohn, Mag. Robert Suppan. Im Jahr 2014 kam es zur Zusammenarbeit mit Mag. Arthur Berger, welcher im Jahr 2016 Kanzleipartner wurde.
Aufgrund der langen Tradition der Kanzlei beraten wir unsere Mandanten mit viel Erfahrung, Fachwissen und Vielseitigkeit. Mitentscheidend für die erfolgreiche Entwicklung war und ist das Bestreben sich für die Mandanten Zeit zu nehmen, zuzuhören und so eine tiefgreifende Vertrauensbasis zu schaffen. Verschwiegenheit, Treue und Loyalität zeichnen uns aus.
Zu unseren Mandanten zählen neben Privatpersonen, Landwirten, Banken und Versicherungen auch zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen. Diesen stehen wir von der Gründung, über die Gestaltung sämtlicher Verträge, bis zur Eintreibung offener Forderungen zur Seite. Darüber hinaus pflegen wir eine gute Zusammenarbeit mit Versicherungsmaklern, Rechtsschutzversicherungen und Spezialisten aus allen Rechtsgebieten.
Wir können umfassende Lösungskompetenz in vielen Bereichen anbieten. Ziel ist es durch optimale Beratung und vorausschauende vertragliche Gestaltung, konfliktfreie rechtliche Lösungen anzubieten, aber auch die rechtlichen Interessen unserer Mandanten gerichtlich durchzusetze
Beratungsprofil
Unsere Vollmacht umfasst die berufsmäßige Parteienvertretung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen, in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten, insbesondere
- als Vertreter in Zivilverfahren,
- als Vertreter in Familienrechtsangelegenheiten,
- als Vertreter für in Nachlassverfahren,
- als Vertreter in Strafverfahren,
- als Vertreter in Insolvenzverfahren,
- als Vertreter in allen Verwaltungssachen sowie,
- als Berater und Verfasser von Verträgen und letztwilligen Verfügungen.
Unser Vertretungsrecht erstreckt sich auf alle Gerichte und Behörden der Republik Österreich.
SUPPAN/BERGER Rechtsanwälte